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   LAG Hessen, 16.04.1997 - 8 Sa 1202/95   

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https://dejure.org/1997,6615
LAG Hessen, 16.04.1997 - 8 Sa 1202/95 (https://dejure.org/1997,6615)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.04.1997 - 8 Sa 1202/95 (https://dejure.org/1997,6615)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. April 1997 - 8 Sa 1202/95 (https://dejure.org/1997,6615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsübergang bei Fortführung eines gemeinsamen Betriebs zweier Unternehmen durch eines der Unternehmen; Beibehaltung der bisherigen Betriebszwecke unter Aufrechterhaltung der Arbeitsabläufe mit gleichem Personal; Übergang der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1998, 242
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Zu Unrecht stützt sich die Revision auf die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. April 1997 (- 8 Sa 1202/95 - NZA-RR 1998, 242).
  • LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 251/05

    Zur Abgrenzung Betriebsstilllegung und Betriebsübergang eines Autohauses Keine

    Voraussetzung ist vielmehr auch in diesem Fall, dass der verbliebene Unternehmer den bisherigen Gemeinschaftsbetrieb unter Wahrung seiner wirtschaftlichen Einheit nunmehr allein und jedenfalls im Wesentlichen ungeschmälert fortführt (BAG, Urteil vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - NZA 2004, 477; LAG Hessen, Urteil vom 16.04.1997 - 8 Sa 1202/95 - NZA-RR 1998, 242).
  • LAG Hamm, 18.10.2005 - 19 Sa 1079/05

    Betriebsübergang bei einem Autohaus; Sozialauswahl beim Gemeinschaftsbetrieb

    Voraussetzung ist vielmehr auch in diesem Fall, dass der verbliebene Unternehmer den bisherigen Gemeinschaftsbetrieb unter Wahrung seiner wirtschaftlichen Einheit nunmehr allein und jedenfalls im Wesentlichen ungeschmälert fortführt (BAG, Urteil vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - NZA 2004, 477; LAG Hessen, Urteil vom 16.04.1997 - 8 Sa 1202/95 - NZA-RR 1998, 242).
  • LAG Hamm, 18.10.2005 - 19 Sa 1080/05

    Betriebsübergang, Betriebsteilübergang bei einem Autohaus, Vertragshändler

    Voraussetzung ist vielmehr auch in diesem Fall, dass der verbliebene Unternehmer den bisherigen Gemeinschaftsbetrieb unter Wahrung seiner wirtschaftlichen Einheit nunmehr allein und jedenfalls im Wesentlichen ungeschmälert fortführt (BAG, Urteil vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - NZA 2004, 477; LAG Hessen, Urteil vom 16.04.1997 - 8 Sa 1202/95 - NZA-RR 1998, 242).
  • LAG Hamm, 15.06.1998 - 10 Sa 2282/96

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Statthaftigkeit der

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  • LAG Hessen, 20.07.2004 - 13 Sa 1992/03

    Wirksamkeit einer Kündigung beiÜbergang eines Betriebs oder Betriebsteils;

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  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 484/97

    Gekürzte Versorgung nach der Versorgungsordnung seiner früheren Arbeitgeberin bei

    Es kann deshalb dahin stehen, ob ein Betriebsübergang auch dann anzunehmen ist, wenn ein gemeinsamer Betrieb durch einen Unternehmer nach Ausscheiden des anderen fortgeführt wird (so Hessisches LAG Urteil vom 16. April 1997 - 8 Sa 1202/95 - NZA-RR 1998, 242 f.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2017 - 19 Sa 2110/16

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahmeklausel als Tarifwechselklausel,

    Die Einstellung im Tatsächlichen oder die Fremdvergabe des bisher von der ISS FO GmbH durchgeführten Subunternehmerauftrags etwa wird auch von keiner Partei behauptet (vgl. dazu Hess. LAG 16. April 1997 - 8 Sa 1202/95 - Rn. 32, zit. nach juris).
  • LAG Hessen, 16.04.1997 - 8 Sa 1496/95

    Klage eines Arbeitnehmers gegen den neuen Arbeitgeber auf Versorgung nach der

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