Rechtsprechung
LAG Hessen, 16.04.1997 - 8 Sa 1202/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsübergang bei Fortführung eines gemeinsamen Betriebs zweier Unternehmen durch eines der Unternehmen; Beibehaltung der bisherigen Betriebszwecke unter Aufrechterhaltung der Arbeitsabläufe mit gleichem Personal; Übergang der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 04.05.1995 - 4 Ca 36/95
- LAG Hessen, 16.04.1997 - 8 Sa 1202/95
Papierfundstellen
- NZA-RR 1998, 242
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Wiesbaden, 04.05.1995 - 4 Ca 36/95
Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung; Betriebsübergang
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- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03
Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl
Zu Unrecht stützt sich die Revision auf die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. April 1997 (- 8 Sa 1202/95 - NZA-RR 1998, 242). - LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 251/05
Zur Abgrenzung Betriebsstilllegung und Betriebsübergang eines Autohauses Keine …
Voraussetzung ist vielmehr auch in diesem Fall, dass der verbliebene Unternehmer den bisherigen Gemeinschaftsbetrieb unter Wahrung seiner wirtschaftlichen Einheit nunmehr allein und jedenfalls im Wesentlichen ungeschmälert fortführt (BAG, Urteil vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - NZA 2004, 477; LAG Hessen, Urteil vom 16.04.1997 - 8 Sa 1202/95 - NZA-RR 1998, 242). - LAG Hamm, 18.10.2005 - 19 Sa 1079/05
Betriebsübergang bei einem Autohaus; Sozialauswahl beim Gemeinschaftsbetrieb
Voraussetzung ist vielmehr auch in diesem Fall, dass der verbliebene Unternehmer den bisherigen Gemeinschaftsbetrieb unter Wahrung seiner wirtschaftlichen Einheit nunmehr allein und jedenfalls im Wesentlichen ungeschmälert fortführt (BAG, Urteil vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - NZA 2004, 477; LAG Hessen, Urteil vom 16.04.1997 - 8 Sa 1202/95 - NZA-RR 1998, 242).
- LAG Hamm, 18.10.2005 - 19 Sa 1080/05
Betriebsübergang, Betriebsteilübergang bei einem Autohaus, Vertragshändler
Voraussetzung ist vielmehr auch in diesem Fall, dass der verbliebene Unternehmer den bisherigen Gemeinschaftsbetrieb unter Wahrung seiner wirtschaftlichen Einheit nunmehr allein und jedenfalls im Wesentlichen ungeschmälert fortführt (BAG, Urteil vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - NZA 2004, 477; LAG Hessen, Urteil vom 16.04.1997 - 8 Sa 1202/95 - NZA-RR 1998, 242). - LAG Hamm, 15.06.1998 - 10 Sa 2282/96
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Statthaftigkeit der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 20.07.2004 - 13 Sa 1992/03
Wirksamkeit einer Kündigung beiÜbergang eines Betriebs oder Betriebsteils; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 484/97
Gekürzte Versorgung nach der Versorgungsordnung seiner früheren Arbeitgeberin bei …
Es kann deshalb dahin stehen, ob ein Betriebsübergang auch dann anzunehmen ist, wenn ein gemeinsamer Betrieb durch einen Unternehmer nach Ausscheiden des anderen fortgeführt wird (so Hessisches LAG Urteil vom 16. April 1997 - 8 Sa 1202/95 - NZA-RR 1998, 242 f.). - LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2017 - 19 Sa 2110/16
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahmeklausel als Tarifwechselklausel, …
Die Einstellung im Tatsächlichen oder die Fremdvergabe des bisher von der ISS FO GmbH durchgeführten Subunternehmerauftrags etwa wird auch von keiner Partei behauptet (vgl. dazu Hess. LAG 16. April 1997 - 8 Sa 1202/95 - Rn. 32, zit. nach juris). - LAG Hessen, 16.04.1997 - 8 Sa 1496/95
Klage eines Arbeitnehmers gegen den neuen Arbeitgeber auf Versorgung nach der …
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